DE-14656 Brieselang
Deutschland
Brunnenwasser (Trinkwasser), Strom, Glasfaser für Telefon/Internet, Abwassergrube
Das ca. 420m² große Grundstück befindet sich, getrennt durch einen Zufahrtsweg und einem Fußweg direkt am Havelkanal.
Auf dem eher quadratisch geschnittenen Grundstück, dass nur über einen Erbbaurechtsvertrag übernommen werden kann, befindet sich das in Massivbauweise errichtete Haus. Erschlossen ist das Grundstück mit Strom, Brunnenwasser (eine Umwandlungsanlage in Trinkwasser ist vorhanden) und einer ca. 4 m³ fassenden Abwassergrube.
Aufgeteilt ist das Haus mit einer Wohnfläche von ca. 45 m² in Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur, Bad (das 2020 erneuert wurde), Küche mit Einbauküche und Durchlauferhitzer (mit 21 KW Leistung) und einer Veranda. Das Wohnzimmer kann bei Bedarf durch Umbau der Terrasse noch erweitert werden.
Ein neu installierter Glasfaseranschluss bietet die Möglichkeit Telefon und Internet freischalten zulassen.
In der Gartenanlage nehmen derzeit 4 Grundstücke ein dauerhaftes Wohnrecht wahr. Ein Wohnrecht sollte daher auch für das hier angebotene Grundstück kein Problem darstellen, sollte jedoch vorher geprüft werden.
Das Haus ist massiv gebaut und verfügt über einen Schornstein an dem auch ein Kamin angeschlossen werden könnte. Die Fenster sind Doppelfenster aus Holz und werden durch Außenjalousien geschützt. Das Dach wurde ca. 2012 neu gedeckt.
Die Jahrespacht beträgt derzeit 549,84 Euro.
Ein Yachthafen befindet sich fußläufig erreichbar in der Nähe.
7,14 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
zahlbar und fällig vom Käufer bei Beurkundung des Kaufvertrages.
- Die Kaufnebenkosten trägt der Käufer. (Notarkosten, Grunderwerbsteuer,...) -
Alle gemachten Angaben in diesem Exposé beruhen auf Informationen der Eigentümer, Gutachter oder Behörden, daher können wir hierfür keine Gewähr übernehmen.
Irrtum und Fehler vorbehalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Nachweis der angebotenen Objekte durch die Fa. Lipinsky Immobilien gilt als anerkannt, wenn der Empfänger nicht sofort nach Erhalt des entsprechenden Exposés schriftlich nachweist, dass ihm das jeweilige Objekt von anderer Seite schriftlich angeboten wurde. Diese Geschäftsbedingungen und das Gebührenverzeichnis werden sofort Vertragsbestandteil, wenn der Empfänger in deren Kenntnis geschäftliche Beziehungen mit uns aufnimmt, fortführt oder unsere Leistungen in Anspruch nimmt und es zu einem Miet-/Pacht-/Kaufvertrags- abschluss kommt. Der Empfänger geht mit der Annahme unseres Angebotes einen Maklervertrag mit uns ein. Dies ist besonders der Fall, wenn der Käufer/Mieter/Pächter von unserem Angebot Gebrauch macht, z.B. durch Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer/Vermieter.
2. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Auslassungen, Preisänderungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
3. Die in den Angeboten der Fa. Lipinsky Immobilien enthaltenen Angaben basieren auf den der Fa. Lipinsky Immobilien erteilten Informationen. Alle zum Baurecht enthaltenen Angaben beruhen auf mündlichen Abstimmungen mit den zuständigen Behörden. Die Fa. Lipinsky Immobilien ist bemüht, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann aber nicht übernommen werden.
4. Entgeltliche Tätigkeit, auch für den anderen Teil, ist ausdrücklich gestattet.
5. Kommt mit dem Empfänger ein anderes Geschäft (z. B. Kauf, Miete oder Pacht) zustande, so ist sofern das Angebot keine Angaben dazu enthält hierfür die hier aufgeführte Provision zu zahlen.
Vermietung: Private Wohnungen / Häuser / Grundstücke etc. 2,38 Monatsmieten inkl. (19%) MwSt.
Gewerbliche Geschäfts- und Büroräume / Grundstücke 3,57 Monatsmieten inkl. (19%) MwSt.
Verkauf: Eigentumswohnungen/Einfamilienhäuser 3,57% des tatsächlichen Gesamtkaufpreises inkl. (19%) MwSt.
Grundstücke 7,14% des tatsächlichen Gesamtkaufpreises inkl. (19%) MwSt.
Kaufpreise bis 42.000,- € = 3.500 € Bearbeitungspauschale inkl. (19%) MwSt.
(Hiervon abweichende Provisionen müssen schriftlich vereinbart werden.)
Die Fa. Lipinsky Immobilien nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer/Vermieter in Empfang.
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt, selbst wenn wir beim Vertragsabschluss nicht mitwirken. Dies gilt auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, bzw. der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wird. Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
Aufwendungsersatz: Grundsätzlich fallen für den Auftraggeber keinerlei Kosten gegenüber dem Makler an. Nur für den recht seltenen Fall, dass der Auftraggeber noch während der Laufzeit dieses Vertrages seine Verkaufsabsicht aufgibt oder das Objekt an einen eigenen Interessenten verkauft, hat er dem Makler lediglich die entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Für die Höhe der Aufwendungen wird hiermit einvernehmlich vereinbart: Anstatt die Aufwendungen für Inserate, Internetpräsentation, Exposéerstellung und -Druck, Fotos, Porti, Telefonate, Objektbesichtigungen und Fahrkosten einzeln aufzuführen und abzurechnen, sollen diese pauschal 0,833% inklusive (19%) MwSt. vom Kaufpreis betragen. Diese Kostenpauschale wird mit dem Tage der Auftragsbeendigung fällig.
6. Der Erwerb eines Grundstücks im Wege eines Erbbaurechts steht einem Kauf gleich. Die Provision wird auch fällig, wenn das angebotene Objekt aus der Zwangsversteigerung erworben wird.
7. Auch für frei telefonisch (mündlich) bekannt gegebene Objekte entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht.
8. Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind nur für Selbstinteressenten bestimmt und streng vertraulich zu behandeln, sie dürfen ohne Erlaubnis der Fa. Lipinsky Immobilien weder im Original noch inhaltlich an Dritte weitergegeben werden. Der Empfänger eines Angebotes haftet der Fa. Lipinsky Immobilien gegenüber für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen entstehen.
9. Wird ein nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet und innerhalb von fünf Jahren danach gekauft, so ist hierfür die vereinbarte Käuferprovision abzüglich der für den ersten Vertrag gezahlten Provision fällig.
10. Bei notariellem Vertragsabschluß ist die Fa. Lipinsky Immobilien hinzuzuziehen.
11. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages oder anderer Verträge (z. B. Miete oder Pacht). Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von zwei v. H. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch sechs v. H. zu zahlen, es sei denn, es wird eine höhere oder geringere Zinsbelastung nachgewiesen.
12. Wird ein nachgewiesener oder vermittelter Vertrag rückgängig gemacht oder gekündigt, wird der Provisionsanspruch hiervon nicht berührt.
13. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Lipinsky Immobilien.
14. Die Fa. Lipinsky Immobilien haftet in keiner Weise für die Finanzierung der nachgewiesenen Objekte.
15. Sollte eine dieser Geschäftsbedingungen auf Grund von Rechtsvorschriften ungültig sein oder werden, so werden alle übrigen davon nicht berührt. An ihre Stelle treten die in den Rechtsvorschriften bestimmten. Dies gilt entsprechend auch für besondere Vertragsabreden.